Luxemburger Adel

Der Adel im Großherzogtum Luxemburg nimmt innerhalb Europas eine besondere Stellung ein. Abgesehen von der großherzoglichen Familie existieren keine regierenden Fürsten- oder Herzogshäuser.

Das luxemburgische Adelssystem ist eng mit der Monarchie verbunden und weist eine vergleichsweise geringe Zahl an Adelstiteln auf.


Wappen des Großherzogtums Luxemburg Großherzogliche Familie Luxemburg Palais Grand-Ducal in Luxemburg

Verfassungsrechtliche Stellung

Laut der luxemburgischen Verfassung besitzt der Großherzog das Recht, Adelstitel zu verleihen. Dieses Recht besteht bis heute fort.

Im Unterschied zu vielen anderen europäischen Staaten wurde der Adel in Luxemburg nicht abgeschafft.

Adelstitel und Praxis

Die Verleihung von Adelstiteln erfolgt in der Praxis nur sehr selten. Häufig handelt es sich um Titelverleihungen innerhalb der großherzoglichen Familie oder um Anerkennungen historischer Titel.

Ein bekanntes Beispiel ist die Erhebung von Gustaf Lennart Nicolaus Paul Bernadotte, eines Neffen von Großherzogin Charlotte, zum Grafen von Wisborg im Jahr 1951.

Der luxemburgische Adel spielt heute keine eigenständige politische Rolle. Seine Bedeutung liegt in der monarchischen Tradition und in der historischen Kontinuität des Großherzogtums.


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